Ab 01.Juni 2025 ändert sich das Hundegesetzt im Kanton Zürich.  Wir bieten als vom Kanton Zürich anerkannte Hundetrainer ab 01.06.2025 den neuen obligatorischen Hundekurs und den obligatorischen Theoriekurs mit Prüfung an.

 

Anmeldung Theoriekurs

 

 

Anmeldung obligatorischer Hundekursab 01.06.2025

 

 

ACHTUNG:

"Auch wenn die revidierte Hundegesetzgebung am 1. Juni 2025 in Kraft gesetzt wird, ändert sich bis zur Inkraftsetzung an der geltenden Ausbildungspflicht für grosse oder massige Hunde nichts. Das heisst, alle Hundehaltende, die grosse oder massige Hunde halten, sind bis zur Inkraftsetzung der revidierten Hundeverordnung verpflichtet, der jetzt geltenden Ausbildungspflicht nachzukommen. Ab Inkraftsetzung der revidierten Hundegesetzgebung unterstehen neu alle im Kanton Zürich gehaltenen Hunde einer Ausbildungspflicht, unabhängig von Grösse oder Rasse".(Auszug Veterinärmt Kanton Zürich)

Es obliegt den Gemeinden, auch nach dem 01.06.2025 einen Nachweis eines obligatorischen Hundekurses nach altem Hundegesetzt zu verlangen.

 

 

Änderungen Hundegesetzgebung ab 1. Juni 2025 des Kantons Zürich

 

Was ändert sich?

1. Theoriekurs für Ersthundehaltende und Wiedereinsteigende

Hundehalter und Haundehalterinnen, die noch nie oder seit über zehn Jahren keinen Hund mehr gehalten haben, müssen einen Theoriekurs mit abschliessender Prüfung absolvieren. Die Prüfung wird durch das Veterinäramt bestimmt und durch die Hundeschule

 

2. Praktische Ausbildung

Wer sich ab 01.Juni 2025 neu einen Hund im Kanton Zürich zu legt oder in den Kanton Zürich zügelt, muss einen praktischen Hundekurs absolvieren.

Die praktische Ausbildung kann frühestens nach Vollendung des sechsten Lebensmonats des Hundes begonnen werden und muss 12 Monate nach Beginn der Hundehaltung oder nach dem Zuzug in den Kanton Zürich beendet sein.

Die Ausbildung umfasst 6 Lektionen zu je 60 Minuten, die in einem Abstand von jeweils mindestens einer Woche zu besuchen sind.

Die Lernziele des Kurses sind auf der Website des Veterinäramtes publiziert.

Für Hunde über 10 Jahre gilt keine Ausbildungspflicht.

 

Bei Fragen sich bitte an das Veterinäramt oder an die jeweilig Gemeinde wenden.

Mehr Informationen erhälts du hier:

www.zh.ch/de/umwelt-tiere/haustiere-heimtiere/hunde.html